Infos
Wer kann Mitglied in der GWG Glashütter Wohnungsgenossenschaft werden und wie?
Mitglied in unserer Glashütter Wohnungsgenossenschaft eG können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Einrichtungen werden.
Der Beitritt steht natürlichen Personen ebenso offen wie Handelsgesellschaften sowie juristischen Personen aus dem privaten und öffentlichen Bereich.
Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine schriftliche Beitrittserklärung des Interessenten. Nach deren Prüfung entscheidet der Vorstand der Genossenschaft über die Aufnahme.
Was ist ein Geschäftsanteil und wie hoch ist er?
Mit dem Eintritt in die Wohnungsgenossenschaft beteiligt sich jedes Mitglied mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 155 €. Dieser Anteil ist Voraussetzung für die Mitgliedschaft in unserer Wohnungsgenossenschaft.
Erhält ein Mitglied eine Wohnung, sind zusätzlich Pflichtanteile zu zeichnen:
- bei einer 2-Raum-Wohnung sind dies drei weitere Anteile (insgesamt 620 €),
- bei einer 3-Raum-Wohnung vier weitere Anteile (insgesamt 775 €).
Wie beende ich meine Mitgliedschaft in der GWG Glashütter Wohnungsgenossenschaft?
Die Mitgliedschaft kann jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres, also zum 31. Dezember, beendet werden. Dafür ist eine schriftliche Kündigung erforderlich, die spätestens drei Monate vorher bei der Genossenschaft eingehen muss.
Die Auszahlung der Geschäftsanteile nach Beendigung der Mitgliedschaft regelt die Satzung, im § 12 Abs. 4, unserer Genossenschaft.
